Freitag, 29. März 2024 - KW 13 

Neue Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Bundestag und Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Nachdem auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnet hat, tritt das Gesetz heute (Freitag, 23. April) in Kraft. Die darin enthaltenen Regelungen gelten ab Samstag, den 24. April, in Städten, die drei Tage vor dem 23. April einen Inzidenzwert von über 100 hatten. Dies ist in Bochum der Fall.

Die Regelungen für die Schulen treten zwei Tage, nachdem an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 165 festgestellt wurde, in Kraft. Dies ist in Bochum voraussichtlich am Sonntag der Fall. Voraussetzung zur Umsetzung ist allerdings die Feststellung durch das zuständiges Landesministerium. Damit gilt voraussichtlich der Distanzunterricht in Schulen ab Montag. Diese Regeln gelten auch für die Kinder- und Tagesstätten und Kindertagespflege, die daher voraussichtlich ebenfalls ab Montag in den Notbetrieb wechseln.

Das Gesetz soll so lange gelten, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt – „längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021".

Alle Infos finden Sie unter: www.bochum.de/corona/notbremse

Die Stadt Bochum unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, das Infektionsschutzgesetz zu ändern. „Das Durcheinander mit unterschiedlichen Lösungen in den Ländern bei der Notbremse hat in den vergangenen Wochen Vertrauen gekostet“, so Gesundheitsdezernentin Britta Anger. Aber klar ist auch: „So einschneidend die neuen Regeln für viele auch sind. Sie haben nur ein Ziel: Die Corona-Pandemie einzudämmen.“

Welche Regeln gelten?

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, gelten in den Städten ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen. Sie bleiben so lange in Kraft, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet. Dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.

Ausgangsbeschränkungen: Ab morgen, Samstag, 24. April gilt in Bochum die Ausgangsbeschränkung. Sie gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr bleibt zudem die „im Freien stattfindende körperliche Bewegung alleine" erlaubt, also zum Beispiel Joggen ohne Begleitung. Bestehen bleiben für die ganze Nacht Ausnahmen, etwa für den Weg zur oder von der Arbeit sowie Arztbesuche im Notfall.

Private Kontakte: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht gezählt. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Einschränkung nicht. Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen

Schulen und Kitas: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer müssen im Präsenzunterricht zweimal pro Woche getestet werden. Ab einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von 165 nur noch Distanzunterricht erlaubt.

Diese Regelung gilt auch für Kitas. Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 165, gilt ab dem übernächsten Tag die so genannte „bedarfsorientierte Notbetreuung“. Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder „nicht auf andere Weise sicherstellen können“, können ihre Kinder in die Betreuung geben. Aber dafür ist jetzt eine schriftliche Erklärung nötig und der wöchentliche Bedarf muss angemeldet werden. Dafür gibt es Musterschreiben. Auch dieses Schreiben finden Sie unter www.bochum.de/corona/notbremse

Außerdem ist die Notbetreuung offen für Kinder, deren Schutz sonst gefährdet ist, des Weiteren für „besondere Härtefälle" in Absprache mit dem Jugendamt. Weiterhin haben die Kitas selbst die Möglichkeit, auf „bestimmte Familien" zuzugehen: Zum Beispiel, so NRW-Minister Stamp, „wenn sie in beengten Wohnverhältnissen leben". Diese Familien hätten es in der Pandemie besonders schwer, führte Stamp aus und appellierte: „Nehmen Sie diese Hilfe an, wenn Sie diese als Familie brauchen!" Auch Kinder mit Behinderungen dürfen in die Kitas, ebenso Kinder, die im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung stehen – analog zu Schülern in Abschlussklassen.

Liegt der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche an fünf aufeinander folgenden Tagen wieder unter 165, dann gehen die Kitas erneut in den „eingeschränkten Regelbetrieb“ über, wie er zuletzt galt: mit festen Betreuungsgruppen und reduzierter Betreuungs-Stundenzahl.

Die Regelung für die Schulen tritt außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 165 wieder unterschreitet.

Kinderkrankentage: Der Anspruch von derzeit 20 soll auf 30 Tage pro Kind und Elternteil steigen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch von 40 auf 60 Tage. Die Tage können von gesetzlich Krankenversicherten in Anspruch genommen werden, wenn Kinder erkrankt, aber auch, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind, die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt ist. Dies gilt auch, wenn die Eltern im Homeoffice arbeiten.

Hotels und Gaststätten: Der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Es gibt aber Ausnahmen etwa für Speisesäle in Reha-Zentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung. Auch die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten bleibt weiterhin verboten.

Freizeiteinrichtungen: Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen.

Kultureinrichtungen: Theater, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten müssen schließen, auch entsprechende Veranstaltungen sind untersagt. Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten bleiben für Besucherinnen und Besucher mit einem aktuellen Negativ-Test offen.

Handel: Läden des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte oder Drogerien bleiben wie bisher unabhängig von der Inzidenz geöffnet. Einzelhandels-Geschäfte dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect).

Friseure/ körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe". Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden. Wer zum Friseur will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.

Tests in Unternehmen und Homeoffice: Firmen müssen den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit anbieten, diese in der eigenen Wohnung auszuführen, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Die Beschäftigten müssen dieses Angebot annehmen, „soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen". Die Vorgabe gilt unabhängig von der Inzidenz. Wer nicht im Homeoffice arbeiten kann, dem muss die Firma einmal wöchentlich einen Test anbieten.

Sport: Es ist nur die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten" erlaubt – und zwar allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern gilt eine Obergrenze von fünf. Zulässig ist zudem der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader – aber nur ohne Zuschauer und mit Hygienekonzept.

Öffentlicher Personenverkehr: Für Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr sind FFP2-Masken vorgeschrieben; bei Kontroll- und Servicepersonal, das Kontakt zu den Passagieren hat, reicht eine OP-Maske.

Gesundheitsamt: Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen und dem somit stark erhöhten Arbeitsaufkommen, kann das Gesundheitsamt der Stadt Bochum eine zeitnahe Kontaktaufnahme zu den an SARS-CoV-2 infizierten Personen und deren engen Kontaktpersonen zurzeit leider nicht garantieren.

Das Gesundheitsamt wird die positiven Personen und deren engen Kontaktpersonen schnellstmöglich nach Eingang des positiven Befundes / nach Meldung des positiven Falls kontaktieren. Aufgrund der möglichen zeitlichen Verzögerung, bitten wir bis dahin jedoch von weiteren Anfragen an das Gesundheitsamt abzusehen. Die Stadt Bochum verweist auf die geltende CoronaTestQuarantäneVO, nach der sich positive Personen sowie deren Haushaltsmitglieder häuslich isolierten müssen. Wir bitten zudem um die Sensibilisierung der engen Kontaktpersonen durch die positiv getesteten Personen.

Seit Beginn der Impfungen sind 117.874 Bochumerinnen und Bochumer geimpft worden. Insgesamt sind in Bochum seit März vergangenen Jahres 13.865 (+80) Menschen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. 12.580 (+116) sind insgesamt genesen, 136 (+0) an bzw. 67 (+2) mit Covid-19 verstorben. Aktuell sind 1.082 (-38) Personen infiziert. Die Zahl der Infektionen in den letzten sieben Tagen, gerechnet pro 100.000 Einwohner/innen, beträgt 176,9.

Update von Samstag, 16 Uhr: Nach einer aktuellen Information des Landes gelten ab Montag (26. April) die neuen Regeln für die Schulen und Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege. Damit gilt ab Montag der Distanzunterricht in den Schulen. Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen.

Fällt die Inzidenz wieder stabil (also fünf Tage in Folge) unter 165 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche, so kehren die Schulen in den Wechselmodus aus Präsenz- und Distanzlernen zurück.

 

damals

Die Erzbahntrasse

Als auf dem Gelände des heutigen Westparks in Bochum neben der Jahrhunderthalle noch Hochöfen in Betrieb waren, brauchte man zur Eisengewinnung zwei Hauptbestandteile: Kohle und Eisenerz. Kohle hatte man genug an Ort und Stelle, das Eisenerz wurde über den Rhein- Herne- Kanal angeliefert. Für die Strecke vom Kanalhafen zu den Hochöfen hatte man zwischen 1901 und 1930 eigens eine eigene neun Kilometer lange Eisenbahnstrecke gebaut: Die Erzbahntrasse. Die Ära der Hochöfen an der Alleestraße endete in den sechziger Jahren. Heute ist von den Hochöfen nichts mehr zu sehen, die Strecke wurde zwischen 2002 und 2008 zu einem Radweg umgebaut.
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damals

Ein Modell des frühen Wattenscheid

Ein Museum bietet meist einen Blick in die Vergangenheit. Im Heimatmuseum geht dieser Blick nun in das 18. Jahrhundert, als die Freiheit Wattenscheid gerade einmal 700 Einwohner zählte. Ein neues Modell zeigt den Besuchern nun, wie Wattenscheid um 1750 herum aussah. Wer dabei viele Details erwartet, liegt jedoch falsch. "Es gibt so gut wie keine detailierten Überlieferungen aus der Zeit und wir wollten nichts hinzudichten" erklärt Architekt Norbert Herden, stellvertretender Vorsitzender des Heimat- und Bürgervereins.

Das Modell ist dennoch sehr aufschlußreich. Hier wird deutlich, dass Wattenscheid um die Zeit, als die kleine evangelische Kirche fertiggestellt wurde, ein beschauliches, kleines Städtchen war. Eben diese Kirche ist auch das einzige Gebäude, dass seitdem unverändert blieb.

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damals

Das Hallenbad am Bußmanns Weg

Die Eröffnung des Hallenbades am Bussmannsweg war das herausragende Ereignis im Jahre 1964. Von der Eröffnung am 15. Juli bis zum Jahresende zählte man 122000 Besucher. Mit einem Mehrzweckbecken 12,5x25 Meter und einem Lehrschwimmbecken 8x12,5 Meter war das Hallenbad zu seiner Zeit sehr modern. Sicher wird so mancher Leser wehmütig an die ersten Schwimmversuche in der lichtdurchfluteten Halle oder an die Angst vor dem Sprung vom Dreimeterturm vor den riesigen blauen Mosaiken an den Wänden zurückdenken.

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damals

Das Hotel CentralHof

Über 50 Jahre lang stand eine Gaststätte an der Ecke Voede- und Oststraße. In dem Gebäude, daß am Ende des vorletzten Jahrhunderts von Wilhelm Kesten erbaut wurde, befand sich neben der Gastronomie "Central Hof", die auch über einen Ballsaal im ersten Obergeschoss verfügte, auch ein Textilgeschäft. Am 15. Mai 1892 feierte das rennomierte Bekleidungsgeschäft Alsberg seine Eröffnung. Später handelten dort die Firmen Heß und Flatow mit Textilien. Die Firma Heß zog später in ein großes Ladenlokal, im oberen Teil der Innenstadt.

Im Jahre 1947 erwarb Aloys Thoben, der Vater des späteren Inhabers, mit seinem Partner Alfons Oeben das Gebäude und gründete die Firma "Oeben und Thoben". Im Juni 1951 begannen die neuen Hausherren mit dem Umbau, der dem Haus seine heutige Aufteilung bescherte.
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