Mittwoch, 08. Mai 2024 - KW 19 

3G-Regelung in Bus und Bahn - Darauf müssen Fahrgäste achten

Die Corona-Zahlen schnellen in Deutschland rasant in die Höhe – gleichzeitig ist die Impfquote zu niedrig. Als eine Maßnahme zur weiteren Eindämmung der Infektionskrankheit gelten seit dem 24. November 2021 in den Bussen und Bahnen der Verkehrsunternehmen zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regeln.

Demnach müssen alle Fahrgäste ab sofort entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie Bus und Bahn der Unternehmen nutzen. Ausgenommen von der 3G-Regel sind alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren – sie benötigen also weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Bei Schüler*innen ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Als getestet gelten Fahrgäste, die einen amtlichen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen amtlichen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Fahrgäste brauchen neben dem Fahrschein, der Maske und den Corona-Nachweisen natürlich auch ein Lichtbildausweis. Er soll primär zum Abgleich der Daten auf den Corona-Dokumenten gelten.

Kontrollen sind jedoch in einem offenen System wie dem ÖPNV aufgrund der Vielzahl an Haltestellen und dem häufigen Fahrgastwechsel kaum flächendeckend zu realisieren, daher wird die BOGESTRA unter anderem auch gemeinsam mit Partnern wie den Ordnungsbehörden ab sofort „stichprobenartig“, aber regelmäßig Kontrollen durchführen. Kunden, die gegen die 3G-Regeln verstoßen, müssen das Fahrzeug an der nächsten Haltestelle verlassen und sie erwartet ebenso wie bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld.

Die 3G-Nachweise sind also nicht zusätzlich zum Ticket beim Einstieg der Fahrerin oder dem Fahrer vorzuzeigen.

 

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Henry Dunant
Humanist
(*1828 †1910)

damals

Aquella und der Traum von Bad Wattenscheid

Lange vor der Erfindung des Internet wurde in Wattenscheid ein Servide ins Leben gerufen, der Getränke ins Haus lieferte. Bereits im Jahre 1949 wurde das Unternehmen AQUELLA von Robert Ernst Heddergott gegründet. Das Konzept des Einmannunternehmens für den Hausvertrieb von Getränken ging auf, so dass im Jahre 1953 das inzwischen entwickelte Heimdienst- Vertriebssystems "Lieferung von Mineralquellen-Getränken und Mineralquellen-Limonaden direkt ins Haus" umgesetzt wurde.


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damals

Eine Schneise durch die Stadt

Bis in die 60er Jahre trafen sich die Verkehrsströme aus Gelsenkirchen, Bochum und dem Wattenscheider Süden in der Innenstadt, der heutigen Fussgängerzone. Die Bahnhofstraße endete an der Westenfelder Straße und der August- Bebel- Platz wat nicht mehr als ein kleiner Platz, nicht einmal halb so groß wie heute. An der Stelle der Polizeiwache im ehemaligen REAL- Verwaltungsgebäude befand sich ein Friedhof.


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damals

Das Hallenbad am Bußmanns Weg

Die Eröffnung des Hallenbades am Bussmannsweg war das herausragende Ereignis im Jahre 1964. Von der Eröffnung am 15. Juli bis zum Jahresende zählte man 122000 Besucher. Mit einem Mehrzweckbecken 12,5x25 Meter und einem Lehrschwimmbecken 8x12,5 Meter war das Hallenbad zu seiner Zeit sehr modern. Sicher wird so mancher Leser wehmütig an die ersten Schwimmversuche in der lichtdurchfluteten Halle oder an die Angst vor dem Sprung vom Dreimeterturm vor den riesigen blauen Mosaiken an den Wänden zurückdenken.

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damals

Levi Spiero und der Alte Markt

An der ersten Wattenscheider Kreuzung überhaupt, an der ursprünglich die vier Himmelsrichtungen als Nord-, Süd- Ost- und Weststraße zusammentrafen, lässt sich einmal mehr die Entwicklung Wattenscheids ablesen. Um 1900 herum war dies eine normale Innenstadtkreuzung mit entsprechender Bedeutung für den Verkehr. Autos gab es kaum, die Menschen reisten mit der Straßenbahn. Aus der Wattenscheider City fuhren Bahnen nach Höntrop, Westenfeld, Leithe, Herne, Bochum und Gelsenkirchen. Diese fuhren alle durch die Innenstadt; die Marienstraße oder die Berliner Straße gab es noch lange nicht.
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